Administration

An dieser Stelle möchten wir Ihnen die zentralen Fragen zu administrativen Themen, insbesondere in Bezug auf die Bonität beantworten.

Welche Grundlagen gelten für die Bonitätsprüfung?

Als Hintergrundinformation:

Zuwendungen dürfen nach VV Nr. 1.2 zu § 44 BHO nur vergeben werden, wenn
– die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist (insbesondere muss der Antragsteller (Ast.) in der Lage sein, seinen Eigenanteil aufzubringen),
– beim Antragssteller eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint
– der Antragssteller in der Lage ist, die Verwendung der Mittel durch ein geordnetes Rechnungswesen entsprechend nachzuweisen

Bonitätsunterlagen gem. Richtlinien für AZK:

  • Die Bonitätsunterlagen geben in ihrer Gesamtheit eine Einschätzung, ob die Bonität zur Durchführung des beantragten Projektes unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und sonstiger kumulierter Verpflichtungen gegeben ist.
    => Detaillierungsgrad je nach Einzelfall unterschiedlich.
  • Die Bonitätsunterlagen betrachten im Wesentlichen die Vergangenheit mit dem Ziel, auf die zukünftige Entwicklung schließen zu können.
  • Die Offenlegung von Geschäftsdaten gegenüber dem PT-LF ist keine Veröffentlichung.
    Bei personenbezogenen Daten sollte das Einverständnis der betroffenen Personen eingeholt werden.
  • Es wird eine eigene Prüfung durchgeführt

Form der Bonitätsunterlagen

  • In Papierform in einfacher Ausfertigung oder per E-Mail
  • Bitte keine Bonitätsunterlagen über easy-online  einreichen
  • Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater im Jahresabschluss
  • Unternehmensinterne Unterlagen/Erklärungen rechtsverbindlich unterzeichnen
  • Vorprüfung

Gibt es Informationen zur Fördersumme und ihre Aufteilung auf die Programmlinien?

Informationen zur Fördersumme und ihre Aufteilung werden nicht veröffentlicht. Die Aufteilung der Budgets auf die einzelnen Programmlinien wird vom BMWK festgelegt – eine Nachjustierung kann aber entsprechend der Bedarfe (Anzahl der Skizzen pro Linie) in den einzelnen Förderlinien möglich sein. D. h. die Entscheidung für die Bewilligung eines Vorhabens ist nicht abhängig von der Höhe der einzelnen Budges.

Können Konsortien, falls es technisch gerechtfertigt ist, eine beliebige Größe haben? (Beihilfeobergrenzen)

  • Im Rahmen der Programmlinie „Disruptive Technologien klimaneutrale Luftfahrt“ ist eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderbekanntmachung pro Institut einer antragberechtigten Wissenschaftseinrichtung auf grundsätzlich maximal 600 000 Euro beschränkt. Es können sich mehrere Institute einer Wissenschaftseinrichtung an einem Projekt beteiligen.
  • Im Rahmen der Programmlinie „industrielle Forschung“ ist eine Förderung pro Verbund auf maximal 15 000 000 Euro beschränkt.
  • Im Rahmen der Programmlinie „Programmlinie „Industrielle Forschung – KMU““ ist eine Förderung pro antragberechtigtem KMU-Partner je Vorhaben maximal auf 750 000 Euro und pro antragberechtigter Wissenschaftseinrichtung auf 1 200 000 Euro beschränkt.
  • Im Rahmen der Programmlinie „Programmlinie „Experimentelle Forschung““ ist eine Förderung pro Verbund auf maximal 15 000 000 Euro beschränkt.

Gibt es verringerte Hürden für Startups oder werden diese wie KMUs behandelt?

Der positive Abschluss der Bonitätsprüfung ist Voraussetzung zur Bewilligung einer Förderung. Zur Prüfung der Bonität werden vom Bonitätsteam des PT-LF entsprechende Unterlagen und Nachweise bei den Antragstellern im Rahmen der der Skizzenphase folgenden Antragsphase angefordert. Die fristgerechte Einreichung der notwendigen Unterlagen ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Es wird empfohlen sich für eine individuelle Beratung im Vorfeld der Skizzeneinreichung mit dem PT-LF in Verbindung zu setzen.

Programmlinie Industrielle Grundlagenforschung KMU: Bei einem Konsortium aus KMU + Forschungsinstitut – Wie soll hier das Verhältnis der Projektbudgets zwischen den beiden Partnern verteilt sein?

Der technologische Schwerpunkt der Förderung hat grundsätzlich bei den beteiligten KMU zu liegen. Es wird empfohlen sich zu Ideen für die Zusammensetzung und zum Verhältnis der Projekt-Budgets für eine Beratung mit dem PT-LF in Verbindung zu setzen.

In der Skizze müssen SMARTE Ziele abgegeben werden, wie viele möchten Sie hier sehen und sollen diese pro Partner oder Teilprojekt aufgestellt werden?

Im Vorfeld der Skizzenphase werden im Formblatt „SMARTE Ziele“ Informationen zu den vorläufigen Grundüberlegungen für SMARTE Ziele der Partner angegeben – Hier handelt es sich um erste Überlegungen. Entscheidend ist die Antragsphase, in der die SMARTEN Ziele pro Partner und Teilprojekt mit dem Hochladen des Formblattes verbindlich festgelegt werden.

Welche Gründe erlauben die Verbundführerschaft durch eine Großforschungseinrichtung?

Eine mögliche Verbundführung durch eine Großforschungseinrichtung ist in den einzelnen Programmlinien aufgeführt. Sie wird im Einzelfall durch den Verbund in der Skizze zu begründen sein. Es wird empfohlen sich zu Ideen für die Zusammensetzung und zum Verhältnis der Projekt-Budgets für eine Beratung mit dem PT-LF in Verbindung zu setzen.

Inwieweit können Großforschungseinrichtungen in der Programmlinie “Disruptive Technologien klimaneutrale Luftfahrt” beteiligt sein?

Großforschungseinrichtungen wie z. B. Helmholtz- oder Fraunhofer-Einrichtungen können in der Programmlinie „Disruptive Technologien klimaneutrale Luftfahrt“ beteiligt sein und Skizzen einreichen. Diese können abweichend von den vorherigen Bekanntmachungen im LuFo jetzt auch auf Kostenbasis abrechnen.

Weiterführende Informationen

Für weiterführende Informationen zu administrativen Fragen in der Skizzenerstellung können Sie gerne das Handbuch zur Skizzeneinreichung anschauen.

Weiterhin unterstützen wir Sie gerne in durch eine persönliche Beratung. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unseren Experten auf:

Allgemeine Administrationsfragen:

Stefan Düsterhöft (M.A.)
Stellvertretender Leiter Projektträger Luftfahrtforschung
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger Luftfahrtforschung
E-Mail:   stefan.duesterhoeft@dlr.de  
Telefon: +49 228 447 671

Fragen zur Bonitätsprüfung:

Silke Feil 
Fachgruppenleiterin Querschnittsaufgaben
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger Luftfahrtforschung
silke.feil@dlr.de
+49 228 447 667

Fragen der Teilnehmenden

Im Folgenden fassen wir Ihnen die Fragen zusammen, die von den Teilnehmenden während der Veranstaltung zum Thema der Administration gestellt wurden:

Sind die KMU ohne Vollzeitbeschäftigung förderfähig? (Wenn es einen Plan gibt, Mitarbeiter einzustellen, wenn die Förderung erhalten wird)
Sie müssen über eine hinreichende Anzahl von Mitarbeitern verfügen, um Ihrer regelmäßigen Geschäftstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus können Sie mit zusätzlichen Einstellungen planen.

Falls das Unternehmen förderfähig ist, wie hoch wäre die Förderintensität?
Bei KMU bis zu 65% Förderquote.

Können mehrere KMU gemeinsam anbieten? Bestehen Einschränkungen für die Zusammensetzung von Konsortien in den Programmlinien 2 und 3 (min./max. Anzahl der Partner)?
Ja, es ist sogar im Sinne der Netzwerkbildung zu empfehlen mehrere KMU zu beteiligen. Min/max. ergibt sich durch das Thema: Alle erforderlichen Kompetenzen müssen beteiligt sein.

Sind Projekte mit z.B. einem GU + einem KMU + einer wissenschaftlichen Einrichtung (Summe z.B. 1 Millionen Euro Zuwendung) einer großer Zuwendung im Nachteil / Vorteil? Wie wird zwischen kleinen und großen Projekten gewichtet?
Alle Projekte eines Korridors (z.B. Programmlinie „Industrielle Forschung“ und Fachdisziplin „Antriebe“ stehen im Wettbewerb zueinander. Die Gutachter bewerten alle Skizzen des Korridors und erstellen damit ein Ranking. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.

Wie sieht es mit gemeinnützigen Forschungseinrichtungen aus, die nicht in Institute unterteilt sind, Beispiel Laser Zentrum Hannover e.V. mit über 150 Wissenschaftlern und mehreren verschiedenen Fachabteilungen? Gibt es hier auch eine Beschränkung der Gesamtfördersumme?
Das LZH o.ä. zählt als “normales” Institut.

Also gilt auch die Beschränkung auf 600.000 Euro?
Ja, aber nur in der Programmlinie Disruptive Technologien, in der KMU-Linie 1,2 Millionen Euro, ansonsten unbegrenzt.

Gilt die Beschränkung auf 600.000 Euro pro Institut für das eine Projekt? Also könnten wir z.B. 3 Projekte einreichen, die dann den Fördersatz ausreizen, aber in Summe dürfte das auch 600.000 Euro überschreiten?
Ja, die 600.000 Euro gelten nur pro Skizze. Sie dürfen beliebig viele Skizzen einreichen.

Nach oben scrollen